Tätigkeitsschwerpunkte
Engagements
Vergütung/Allg. Mandatsbedingungen
4. Aufrechnung, Verrechnung, Abtretung

Wir sind berechtigt, eingehende Geldbeträge von Dritten (Gegnern, Versicherern etc.) vorab zur Deckung unserer jeweils fälligen Vergütung und Auslagen zu verrechnen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB sind wir insoweit befreit.

Sicherungsabtretung: Sie treten sämtliche Ansprüche auf Kostenerstattung und Kostenübernahme gegen die Gegenseite, Rechtsschutzversicherung oder sonstige Dritte, die Ihnen aus unserer Mandatsbetreuung erwachsen, in Höhe unserer Honorarforderungen und Auslagen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an und werden sie nur offen legen, wenn wir Anlass zur Besorgnis haben, dass unserer Forderungen nicht korrekt erfüllt werden.

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